Pressemitteilung

Meilenstein für Betroffene: Multisystematrophie (MSA) wird in Deutschland in die Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen

Bremen, 24. August 2026 – Gute Nachrichten für Menschen mit Multisystematrophie (MSA) und ihre Angehörigen in Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. August 2026 einstimmig beschlossen, sowohl die Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2) als auch vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3) in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) aufzunehmen.

Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit fällt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Deutschland eine jahrelange, kräftezehrende Verwaltungshürde weg. Die Initiative geht auf einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA zurück, die sich für die Schließung dieser Versorgungslücke eingesetzt hatte.

MSA Leben begrüßt diesen richtungsweisenden Beschluss ausdrücklich. Bislang mussten Betroffene und deren Familien den langfristigen Bedarf an notwendigen Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie oft mühsam in jedem Einzelfall gegenüber den Krankenkassen begründen und genehmigen lassen.

Jens Mehnert, Sprecher von MSA Leben, erklärt dazu:

„Das ist eine große Hilfe für alle Betroffenen und ihre Familien. Bei einer so schweren Krankheit wie der Multisystematrophie darf man keine Zeit durch lange Bearbeitung von Anträgen verschwenden. Die MSA-Community hat dank dieser G-BA-Entscheidung einen wichtigen Erfolg erzielt. Besonders freut uns, dass die Idee dazu aus der Community selbst kam.“

Hintergrund zum langfristigen Heilmittelbedarf

Die Aufnahme in die Diagnoseliste bedeutet, dass ein langfristiger Heilmittelbedarf für MSA-Patientinnen und -Patienten künftig regelhaft anerkannt ist. Ärztinnen und Ärzte können Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapie dadurch unkompliziert fortlaufend verordnen. Zwar ist alle 12 Wochen ein Kontrolltermin nötig, aber ein separates Genehmigungsverfahren bei der Pflege-, bzw. Krankenkasse entfällt vollständig. Dies sichert eine lückenlose und kontinuierliche Therapie, die darauf abzielt, Funktionen im Alltag so lange wie möglich zu erhalten und Betroffenen Teilhabe zu ermöglichen.

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Der G-BA hat das Inkrafttreten der Neuregelung im Beschluss selbst auf den 1. Januar 2027 festgelegt. Diese Vorlaufzeit begründet der G-BA mit der notwendigen technischen Umstellung von Praxisverwaltungssystemen und nachgelagerten Prozessen der Heilmittelversorgung.

Zuvor wird der Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt; diese Prüfung ist gesetzlich auf maximal zwei Monate begrenzt und rein rechtlicher Natur. Angesichts der einstimmigen Entscheidung im G-BA-Plenum ist nicht mit einer Beanstandung zu rechnen.

Wichtiger Hinweis zur Reichweite der Regelung

Diese Neuregelung betrifft ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Für Betroffene in Österreich und der Schweiz gilt diese konkrete Änderung nicht, da es sich um eine Richtlinie des deutschen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) handelt. MSA Leben setzt sich auch in Österreich und der Schweiz für eine bessere Erfassung und Schließung von Versorgungslücken ein und wird über vergleichbare Entwicklungen gesondert berichten.

Weitere Informationen

MSA Leben hat in einem separaten Beitrag eine ausführliche Einordnung dieser Änderung veröffentlicht. Sie enthält die konkreten Auswirkungen für Betroffene und Angehörige sowie Handlungsempfehlungen für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten:
https://msaleben.de/msa-auf-heilmittel-diagnoseliste/


Download-Bereich:

Pressemitteilung: Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA).pdf

Über MSA Leben

MSA Leben ist eine unabhängige, gemeinnützige Initiative, die sich für Menschen mit Multisystematrophie (MSA) und ihre Angehörigen im deutschsprachigen Raum einsetzt. Wir vernetzen Betroffene, bieten praktische Alltagshilfe und setzen uns für eine bessere Aufklärung in Medizin und Gesellschaft ein. Unsere Arbeit finanziert sich ausschließlich durch Spenden.

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